Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Die Baugenehmigung folgt in Deutschland zwar einem grundsätzlich ähnlichen Ablauf, die Details hängen aber davon ab, in welchem Bundesland Sie bauen. Hintergrund ist, dass das Verfahren auf den Vorgaben der Musterbauordnung (MBO) aufbaut. Diese bildet den Rahmen, während die Landesbauordnungen festlegen, wie genau geprüft wird und welche Regeln im jeweiligen Bundesland gelten. Im Kern startet das Baugenehmigungsverfahren immer mit der Frage, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dazu gehört in der Praxis häufig der Blick in den Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan vorhanden ist – die Beurteilung nach den örtlichen Vorgaben. Erst wenn klar ist, dass das Vorhaben grundsätzlich in die Umgebung passt, geht es um die formalen Schritte des Genehmigungsverfahrens: Bauantrag stellen, Unterlagen prüfen lassen, anschließend Entscheidung über die Freigabe. Die Landesbauordnung bestimmt außerdem, wie weit der Weg zur Genehmigung im Einzelfall reicht. Manche Vorhaben sind verfahrensfrei oder genehmigungsfrei, andere erfordern zwingend eine Baugenehmigung. Auch der Umfang der einzureichenden Unterlagen und die Frage, wer den Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf, können je Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Dadurch kann sich die praktische Abwicklung spürbar unterscheiden, obwohl das Grundmuster gleich bleibt. Hinzu kommt, dass viele Bundesländer mittlerweile digitale Antragswege anbieten oder weiter ausbauen. Ob und wie Sie Ihren Bauantrag online einreichen können, ist damit ebenfalls eine Frage des jeweiligen Landesrechts. Für Ihre Planung bedeutet das: Prüfen Sie frühzeitig, welche Verfahrensart für Ihr Vorhaben gilt und welche Anforderungen Ihr Bundesland konkret stellt. So vermeiden Sie Verzögerungen, die entstehen können, wenn Unterlagen nicht in der geforderten Form oder mit dem falschen Verfahrensstatus eingereicht werden. Der Ablauf bleibt trotzdem vergleichbar: Planungsrecht klären, Bauantrag einreichen, fachliche Prüfung, dann die Entscheidung der zuständigen Stelle. Welche Behörde zuständig ist und wie die einzelnen Prüfschritte im Detail organisiert sind, regelt ebenfalls das jeweilige Bundesland. Wenn Sie diese Unterschiede vorab einordnen, können Sie den Prozess realistischer planen und gezielt auf die richtigen Anforderungen achten.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Neubrandenburg
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Neubrandenburg. Mecklenburg-Vorpommern hat den EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung" selbst entwickelt und federführend ausgerollt.
Zur Digitalen Baugenehmigung (Mecklenburg-Vorpommern)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern treffen Bauherren auf ein Verfahren, das grundsätzlich nach ähnlichem Muster abläuft, aber je nach Vorhaben unterschiedlich weit führt. Besonders wichtig ist die Einordnung, ob Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei oder genehmigungspflichtig ist. Der genaue Umfang kann sich dabei von Fall zu Fall unterscheiden und sollte anhand der konkreten Planung und der örtlichen Situation geprüft werden. Achten Sie außerdem auf vollständig vorbereitete Unterlagen, damit die zuständige Stelle die Prüfung zügig durchführen kann. Unklare Vorhabenstatus kosten oft Zeit, deshalb lohnt sich eine sorgfältige Vorabklärung.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Neubrandenburg.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.